Konzeption 1999 der Flexible Jugendhilfe München, einer Einrichtung des Diakonischen Werks Rosenheim
1 Beschreibung der Hilfeform
1.1 Organisationsform
Flexible Jugendhilfe ist eine durch das Diakonischen Werk Rosenheim generierte Systematik moderner Jugendhilfe. 1986 begann eine Mitarbeiterin in Miesbach junge Menschen in eigenen Wohnungen zu betreuen. Drei Jahre später wurde Betreutes Wohnen auch in Rosenheim angeboten. Die Dienststelle Flexible Jugendhilfe München wurde 1997 eröffnet.
Träger der Einrichtungen ist das Diakonische Werk des Evangelisch Lutherischen Dekanatsbezirks Rosenheim e. V.. In der Abteilung Kinder, Jugend und Familie sind alle vom Träger angebotenen Hilfeformen für junge Menschen bis zum 21. Lebensjahr zusammengefasst.
1.2 Systematische Einordnung
Flexible Jugendhilfe ist ein auf den Einzelfall abgestimmtes Hilfeangebot zur Erziehung oder für junge Volljährige, bei dem die Ziele, Formen und Leistungen der Betreuung variieren und eine individuelle Betreuungsintensität vereinbart wird. Es werden sowohl familienunterstützende, als auch lebensfeldaufbauende Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und deren Bezugssysteme angeboten.
In der Flexiblen Jugendhilfe München können junge Menschen im Rahmen verschiedener "Hilfeangebote aus einer Hand" bedarfsgerecht betreut werden.
- Jugend- und Familienberatung
- Soziale Gruppenarbeit und Trainingskurse
- Erziehungsbeistandschaft
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Betreuungshilfe
- Inobhutnahme und Sofortaufnahme
- Ambulantes und stationäres Clearing
- Begleitetes Wohnen
- Betreutes Einzel- und Gruppenwohnen
- Gemeinsame Wohnform für Mutter oder Vater mit Kind
- Ambulante und stationäre Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Ambulante und stationäre Eingliederungshilfe
- Ambulante und stationäre Hilfe in besonderen Lebenslagen
- Einzelprojekte im In- und Ausland
1.3 Gesetzliche Grundlagen
§ 1 SGB VIII Recht auf Erziehung
§ 13 Abs. 3 SGB VIII Jugendsozialarbeit
§ 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnform für Mutter oder Vater mit Kind
§ 20 Betreuung und Versorgung in Notsituationen
§ 21 Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht
§ 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung in Verbindung mit
- § 29 SGB VIII Soziale Gruppenarbeit
- § 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft und Betreuungshelfer
- § 31 SHB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
- § 34 SGB VIII Sonstige Betreute Wohnform
- § 35 SGB VIII Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung
§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe
§ 36 SGB VIII Mitwirkung und Hilfeplan
§ 41 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige und Nachbetreuung
§ 42 SGB VIII Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
§§ 1666ff BGB Gefährdung des Kindeswohls
§§ 39, 40 BSHG Eingliederungshilfe
§ 10 JGG Soziale Trainingskurse
§ 72 BSHG Hilfe in besonderen Lebenslagen
1.4 Allgemeine Beschreibung
Die Flexible Jugendhilfe München generiert individuelle Hilfeangebote für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Bezugssysteme und realisiert eine individuelle, dem Bedarf entsprechende Hilfe. Die Hilfe ist an der aktuellen Lebenssituation orientiert und wird flexibel den Entwicklungen und Entscheidungen der Klienten und Klientinnen, sowie der anderen Beteiligten angepasst. Der junge Mensch wird in allen Fragen seiner persönlichen Entwicklung beraten und unterstützt. Die Betreuung basiert auf Methoden der sozialpädagogischen und sozialpsychologischen Einzel- und Gruppenarbeit, zielt auf eine akute und längerfristige Problemlösung, setzt auf die Stärkung vorhandener Ressourcen und bindet das Lebensfeld und den Sozialraum der zu Betreuenden mit ein.
Die Einzelfallhilfen können in ambulanter oder stationärer Form im Lebensumfeld des jungen Menschen oder in angezeigten Ausnahmefällen im Ausland durchgeführt werden. Vor Ort werden alle notwendigen erzieherischen Hilfeformen angeboten und realisiert oder prozesshaft entwickelt. Flexible Jugendhilfe bezieht die aufsuchende Arbeit und niederschwellige Angebote mit ein. Sie kann andere teilstationäre und stationäre Hilfeformen ergänzen.
Grundlage der Hilfe ist immer der Einzelkontakt zu dem zuständigen Mitarbeiter oder der zuständigen Mitarbeiterin. Dieser oder diese koordiniert die unterschiedlichen Ziele, Formen und Angebote der Betreuung und steht als verlässlicher Ansprechpartner oder als verlässliche Ansprechpartnerin dem Kind, Jugendlichen oder der Familie zur Seite.
Durch eine prozessuale Diagnostik ist sowohl eine selektive (vor der Maßnahme), als auch eine adaptive (während der Maßnahme) Indikationsstellung möglich. Im Hilfeplanverfahren werden die Ziele, die Form, die Betreuungsangebote und die durchschnittliche wöchentliche Betreuungszeit vereinbart. In der Fortschreibung der Hilfeplanung werden die Vereinbarungen entsprechend der Bedarfsentwicklung angepasst.
2 Aufnahmeverfahren
Die Flexible Jugendhilfe München kann junge Menschen jederzeit aufnehmen. Voraussetzung ist ein persönliches Aufnahmegespräch mit einem pädagogischen Mitarbeiter oder einer pädagogischen Mitarbeiterin, ein entsprechender Auftrag von Seiten des Kostenträgers und eine Übereinkunft zwischen dem jungen Menschen, seinen Personensorgeberechtigten, dem Kostenträger und der Flexiblen Jugendhilfe München über die Ziele, Form, Angebote und Intensität der Betreuung.
Um eine sofortige Aufnahme durchführen zu können, hält die Flexible Jugendhilfe München personelle Kapazitäten, eine Übergangswohnung und mehrere Notaufnahmewohnungen bereit.
Im Rahmen eines ambulanten oder stationären Clearings kann gemeinsam mit dem jungen Menschen, seinen Bezugspersonen und anderen beteiligten Stellen eine individuelle Maßnahme generiert werden. Die Flexible Jugendhilfe München kann dabei im Auftrag der Kostenträger die Ausgestaltung des Hilfeplanes vorbereiten. Die Maßnahmenplanung kann in der Regel innerhalb einer Einrichtung des Diakonischen Werkes Rosenheim realisiert werden. Sofern sich trägerinterne Maßnahmen ausschließen, werden im Clearingbericht entsprechende Empfehlungen ausgesprochen.
3 Indikation
Flexible Jugendhilfe ist notwendig und geeignet, wenn
- die Problembelastung im Sozialraum hoch ist und die Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen bei den jungen Menschen vielfältig und gravierend sind.
- die Erziehung und/oder Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen nur mit stützenden und ergänzenden Hilfen in der Familie sichergestellt ist.
- Jugendliche und junge Volljährige Hilfen und Unterstützung bei der Verselbständigung und dem Aufbau eines eigenen Lebensfeldes benötigen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Flexiblen Jugendhilfe München betreuen Kinder, Jugendliche, junge Volljährige, deren Familien sowie alleinerziehende Väter oder Mütter. Die zur Aufnahme führende akute Lebenskrise ist häufig durch eine der nachfolgenden sozialen oder psychischen Problemlagen gekennzeichnet:
- Überforderung der Eltern
- Konfliktäre Familiensysteme
- Drohende Verwahrlosung
- Schwierigkeiten oder Verweigerung in der Schule, in der Berufsausbildung oder in der Arbeit
- Erfahrung physischer, sexueller oder psychischer Gewalt
- Abhängigkeit oder schädlicher Gebrauch von psychotropen Substanzen (Alkohol, Drogen, etc.)
- Persönlichkeits- oder Entwicklungsstörungen
- Störungen des Essverhaltens
- Probleme mit der Affektkontrolle (Gewaltbereitschaft u.a.)
- Delinquentes Verhalten
- Prostitutionserfahrung
4 Ziele
Die individuellen Ziele einer Maßnahme orientieren sich an den Ausführungen zum SGB VIII und an den konkreten Wünschen und Vorstellungen des jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten (bei Minderjährigen) sowie an den pädagogischen Maßgaben des Jugendamtes und der Flexiblen Jugendhilfe München.
Grundsätzlich sollen die Ziele so formuliert sein, dass sie objektiv überprüft werden können. Die nachfolgende Übersicht listet mögliche allgemeine Ziele und mögliche Ziele einer familienunterstützenden oder lebensfeldaufbauenden Hilfe für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene auf:
4.1 Allgemeine Ziele
Planung und Durchführung einer individuell geeigneten Jugendhilfemaßnahme
Entwicklung einer individuellen Lebens- und realistischen Zukunfts-perspektive außerhalb der Jugendhilfe
Überwindung einer aktuellen Krisen- oder Überforderungssituation
Aufbau und Festigung von Problembewusstsein und Veränderungsbereitschaft
Förderung der Motivation für eine Betreuung oder Therapie
Entwicklung einer positiven Identität
Entwicklung von alternativen Problemlösungsstrategien
Entwicklung eines angemessenen Geschlechtsrollenverhaltens
Förderung der Gesundheitsvorsorge
Aufbau und Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenz
Förderung der Leistungsfähigkeit und -bereitschaft
Förderung einer eigenverantwortlichen und aktiven Freizeitgestaltung
Aufbau und Verbesserung von Lern- und Entwicklungschancen
Förderung der schulischen oder beruflichen Integration
Förderung der Integration in den Sozialraum
Förderung der Integration von Migranten
Entwicklung einer angemessenen Tages-, Wochen- und Jahresstruktur
Klärung und Verbesserung der rechtlichen Situation
Verbesserung der Lebenssituation eines Vaters oder einer Mutter mit Kind
Straf-, gewalt- und suchtmittelfreie Lebensführung
Gestaltung eines neuen Lebensentwurfs
Aufbau, Festigung und Pflege der Betreuungsbeziehung
Planung weitergehender Hilfen
4.2 Familienunterstützende Ziele
Klärung der familiären Situation
Sicherung des Verbleibs von Kindern und Jugendlichen in deren familiären Bezugssystemen
Organisation und Stärkung von Selbsthilfepotentialen von jungen Menschen und deren Bezugspersonen
Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Personensorgeberechtigten
Versachlichung von Konflikten
Emotionale und zeitliche Entlastung der jungen Menschen und der Herkunftsfamilie
4.3 Lebensfeldaufbauende Ziele
Verselbständigung und Ablösung vom Elternhaus
Aufbau eines eigenen Lebensfeldes und Beheimatung im Sozialraum
Vermeidung von Obdachlosigkeit
Bezug und Gestaltung einer eigenen Wohnung
Selbstversorgung im hauswirtschaftlichen Bereich
Verantwortlicher Umgang mit Geld
Sicherstellung sozialrechtlicher Ansprüche
Gesunde Ernährung
Entwicklung einer angemessenen Tages-, Wochen- und Jahresstruktur
5 Formen
Bei der Wahl der Betreuungsform muss zwischen einer familienunterstützenden und damit ambulanten oder lebensfeldaufbauenden und damit stationären Hilfeform entschieden werden.
5.1 Ambulante Betreuungsform
Der junge Mensch wird von der pädagogischen Fachkraft in seinem Lebensumfeld begleitet und lebt aktuell
- in der Herkunfts-, Pflege- oder Adoptivfamilie
- in einer anderen Jugend- oder Drogenhilfeeinrichtung
- in einer psychiatrischen oder psychosomatischen Klinik
- in einer Justizvollzugsanstalt
- in einer Obdachlosenunterkunft
- bei Bekannten oder
- "auf der Strasse".
5.2 Stationäre Betreuungsform
Der oder die Jugendliche oder junge Erwachsene lebt
- in einer Notaufnahmewohnung
- in einem trägereigenen Apartment
- in einem trägereigenen Haus (mehrere separate Wohnungen)
- in einer eigenen oder von den Personensorgeberechtigten angemieteten Wohnung
- in einer Übergangswohnung oder
- in einer Gruppenwohnung.
5.3 Arbeits- und Erlebnispädagogische Projekte
Der junge Mensch lebt zusammen mit dem zuständigen Mitarbeiter oder der zuständigen Mitarbeiterin auf einem Projektstandort in
- Niedersonthofen im Allgäu
- Sharm el Sheikh in Ägypten
Hlomos auf Korfu in Griechenland
6 Betreuungsangebote
Die im Einzelfall durch die Flexible Jugendhilfe München zu erbringenden Betreuungsangebote werden im Hilfeplan genau beschrieben. Die Leistungen variieren in bezug auf die individuellen Betreuungsziele und in bezug auf die gewählte Form der Betreuung. Sie sind an aktuellen Standards systemischer Arbeit und Therapie orientiert, beinhalten Aspekte der Identitäts-, Enkulturations- und Emanzipationshilfe und sind sozialraumorientiert.
Die nachfolgende Leistungsübersicht gibt einen Überblick über mögliche Betreuungsangebote:
6.1 Casemanagement
Die sozialpädagogische Betreuung eines Einzelnen oder einer Familie beinhaltet Telefonate, persönliche Beratungsgespräche, sozialpädagogische Einzel- und Familiengespräche, Besuche im Sozialraum (einschließlich Fahrzeiten), Begleitung des jungen Menschen, die aktive Teilnahme am Leben des jungen Menschen und der Familie, die Zusammenarbeit mit anderen Personen und Institutionen sowie die Vermittlung zusätzlicher oder weiterführender Hilfen.
Der zuständige Mitarbeiter oder die zuständige Mitarbeiterin ist für den jungen Menschen und dessen Bezugssystem in der Regel immer erreichbar (24-stündige Rufbereitschaft) und arbeitet eng mit einem permanenten Stellvertreter oder einer Stellvertreterin zusammen.
6.1.1 Anamnese und selektive Indikationsstellung
Bearbeitung von Anfragen fallführender Stellen, junger Menschen, Personensorgeberechtigter oder anderer Personen und Institutionen
Vorstellung der Einrichtung und der Betreuungsangebote
Ausführliches Anamnesegespräch
Erstellen einer sozialpädagogischen Eingangsdiagnose
Kontaktaufnahme zu Angehörigen oder anderen relevanten Personen und Institutionen
Auswahl des zuständigen Mitarbeiters oder der zuständigen Mitarbeiterin
Durchführung eines ggf. notwendigen Clearings
Erstellen eines ggf. notwendigen psychologischen oder kinder- und jugendpsychiatrischen Gutachtens
Individuelle Planung der Maßnahme bezüglich möglicher Ziele, Formen und Angebote der Betreuung
Aufbau eines geeigneten Hilfesystems unter Hinzuziehung externer Ressourcen
Mitwirkung bei der Hilfeplanung
6.1.2 Entwicklungsdiagnostik und adaptive Indikationsstellung
Sozialpädagogische Verlaufsdiagnostik
Austausch mit anderen Fachkräften
Anpassung der Maßnahmenplanung bezüglich der notwendigen Ziele, Formen und Angebote der Betreuung
Vor- und Nachbereitung von Hilfeplangesprächen
Mitwirkung bei der Fortschreibung des Hilfeplanes
6.1.3 Dokumentation und Berichtwesen
Maßnahmenplanung
Eintrittsanzeige
Clearingbericht
Interne Betreuungsberichte
Interne Dokumentation der geleisteten Betreuungszeit
Interne Dokumentation der Zahlungsvorgänge
Vierteljährliche Entwicklungsberichte
Bestätigung über den Förderunterricht
Weitere Stellungnahmen, Gutachten und Berichte bei Bedarf
Austrittsanzeige
6.1.4 Klientenbezogene Verwaltungsleistungen
Führen einer Klienten- oder Klientinnenakte
Organisation des notwendigen Zahlungsverkehrs
Führen eines Treuhandkontos
Sicherstellen des Versicherungsschutzes
6.1.5 Sicherstellung der Erreichbarkeit
Ständige Erreichbarkeit (24-stündige Rufbereitschaft) der zuständigen pädagogischen Fachkraft für den jungen Menschen und ggf. seiner Bezugspersonen
Sicherstellen der Erreichbarkeit eines Ansprechpartners oder einer Ansprechpartnerin für andere Personen oder Institutionen während der üblichen Bürozeiten
6.1.6 Hilfen bei der Entwicklung eines individuellen Lebenskonzepts
Aufdecken persönlicher Ressourcen und Defizite
Aufdecken externer Ressourcen
Förderung einer realitätsbezogenen Selbsteinschätzung
Anregung zur Auseinandersetzung mit persönlichen Wertvorstellungen und der eigenen Herkunft
Bewusstmachung der eigenen Bedürfnisse
Unterstützung bei der Entwicklung von individuellen Wünschen, Zielen, Perspektiven und deren Realisierungsmöglichkeiten
Förderung systemischen Denkens
Erarbeiten einer realistischen Zukunftsperspektive
Beschreibung der notwendigen Hilfen um die Zukunftsperspektive zu realisieren
Hilfe bei der Realisierung der Lebensplanung
6.1.7 Maßnahmen zur Krisenintervention
Sofortige Krisenintervention per Telefon
Auffangen und beruhigen
Ausführliche Krisengespräche bei Bedarf
Strukturieren der Problemsituation
Klärung und Vermittlung bei akuten Konflikten
Hilfe beim Festlegen von Prioritäten in der Problembewältigung
Einleitung anderer Hilfemaßnahmen
6.1.8 Hilfe bei der Persönlichkeitsentwicklung
Aufarbeiten der eigenen Biographie und der Familiengeschichte
Integration der lebensgeschichtlichen Erfahrungen in das Selbstbild
Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit den Strukturen in der Herkunftsfamilie
Vermittlung einer positiven Grundhaltung sich selbst und dem sozialen Umfeld gegenüber
Lernen am Modell des Betreuers oder der Betreuerin
Reflexion und Entwicklung einer angemessenen Geschlechtsidentität und rolle
Hilfe bei der Entwicklung einer gesunden Sexualität
Einleitung und Begleitung anderer erzieherischer, heilpädagogischer, sozialtherapeutischer oder psychotherapeutischer Maßnahmen
6.1.9 Unterstützung bei der Gesundheitsvorsorge
Hilfe bei der Entwicklung einer angemessenen Körperwahrnehmung und eines positiven Körpergefühls
Maßnahmen zur Suchtprävention
Aufklärung über ansteckende Krankheiten (HIV, Hepatitis, etc.)
Maßnahmen zur HIV-Prävention
Vermittlung geeigneter Verhütungsmethoden
Förderung des Hygienebewusstseins
Kontrolle von notwendigen Impfungen
Anleitung zur Teilnahme an Gesundheitsvorsorge
Hilfe bei der Inanspruchnahme von medizinischer Grundversorgung
Begleitung bei Arztbesuchen
Einleitung und Begleitung anderer gesundheitsfördernder Maßnahmen
6.1.10 Hilfen bei der Entwicklung von Beziehungsfähigkeit
Reflexion der eigenen Rolle im Umgang mit anderen
Erlernen von interpersonellem Verhalten am Modell der Betreuungsbeziehung
Angebote zur Entwicklung der Kontakt- und Beziehungsfähigkeit
Antisexistische Jungenarbeit
Emanzipierende Mädchenarbeit
Förderung der sozialen Handlungskompetenz
Training von adäquaten Verhaltensmustern
Vermittlung von Problemlösungskompetenz
Erlernen von Konfliktvermeidungsstrategien
Entwicklung von Konfliktfähigkeit
6.1.11 Erziehung zur Leistungsbereitschaft
Aufbau und Festigung von Leistungsmotivation und Leistungsfähigkeit
Hilfen beim Erwerb grundsätzlicher Arbeitstugenden
Erziehung zu Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Verlässlichkeit
Förderung der Frustrationstoleranz
6.1.12 Anleitung zur aktiven Freizeitgestaltung
Reflexion des Freizeitverhaltens
Planung und Durchführung von erlebnispädagogischen Maßnahmen
Kennenlernen verschiedener altersentsprechenden Freizeit- und Bildungsangebote im kulturellen, sportlichen und sozialen Bereich
Sensibilisierung für aktuelle Themen
Umgang mit vorhandenen Medien
Vermeidung einer passiven Konsumhaltung
Planung und Reflexion von alltäglichen Aktivitäten
Vorbereitung der Teilnahme an schulischen oder externen sozialpädagogischen Ferienmaßnahmen
6.1.13 Maßnahmen zur schulischen und beruflichen Integration
Abklärung der persönlichen Kompetenz, sowie der individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten
Unterstützung bei der Entscheidungsfindung über eine geeignete Schul- und Berufsausbildung
Bewerbungstraining
Bereitstellung von Computern, Internetzugängen und Telefonen
Unterstützung bei der Suche nach einem Praktikumsplatz
Hilfestellung beim Bewerbungsverfahren um einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz
Motivation zum regelmäßigen Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsbesuch
Hilfestellung in Konflikt- und Krisensituationen
Begleitende Kontakte zu Lehrpersonen, Ausbildern und Vorgesetzten
Teilnahme an Elternsprechtagen
Einleitung und Begleitung von berufsvorbereitenden Angeboten, Berufsförderungsmaßnahmen und von Maßnahmen zur Eingliederung in die Arbeits- und Berufswelt
6.1.14 Unterstützung bei der Integration in den Sozialraum
Hilfen bei der Klärung persönlicher Bedürfnisse und deren Umsetzungsmöglichkeiten in sozialen Kontakten
Bewusstmachung systemischer Zusammenhänge im Umfeld des Klienten oder der Klientin
Maßnahmen zur Integration in den Sozialraum
Förderung positiver sozialer Kontakte
Hilfen beim Aufbau tragfähiger Beziehungssysteme
Unterstützung bei der Pflege eines Freundes- und Bekanntenkreises
Beratung bei Beziehungskonflikten
Erarbeitung von Lösungsstrategien zur Konfliktbewältigung
Vermittlung in Sportvereine, Jugendgruppen oder Jugendorganisationen
6.1.15 Integrationshilfen bei Migranten
Beratung in allen Fragen des Ausländerrechts
Hilfen in bezug auf die Organisation eines Asylverfahrens
Unterstützung beim Beantragen einer Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung
Unterstützung bei der Einbürgerung
Begleitung bei Kontakten zu den Ausländerbehörden
Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit Fragen der kulturellen Zugehörigkeit
Integrationshilfen
Vermittlung von Kontakten zu Rechtsanwälten oder Rechtsanwältinnen sowie zu Ausländerbeauftragten
6.1.16 Hilfe bei der Tages-, Wochen- und Jahresstrukturierung
Hilfe bei der Strukturierung des Tages, der Woche, des Monats und/oder des Jahres
Kontrolle über das Einhalten der vereinbarten Struktur
Persönliches oder telefonisches Wecken
Reflexion des Tages-, Wochen- und Jahresverlaufs
6.1.17 Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen
Information über Rechte und Pflichten als Staatsbürger oder als Staatsbürgerin
Vermittlung von zivil-, verwaltungs- und strafrechtlichen Bestimmungen
Information über den rechtlichen Status
Unterstützung bei der Regelung juristischer Angelegenheiten
Begleitung bei Ämter- und Behördengängen
Begleitung bei Vorladungen, Zeugenvernehmungen und Gerichtsverfahren
Hilfe bei der Schuldenregulierung
Organisation von unterstützenden Hilfen in Zivil- oder Strafverfahren
6.1.18 Hilfen für junge Alleinerziehende
Frühzeitige Vermittlung von anderen Hilfen
Unterstützung bei der Geburtsvorbereitung
Begleitung während und nach der Geburt
Hilfe bei der Umstellung auf ein „Leben zu zweit“
Anleitung und Hilfe bei der Kinderpflege
Unterstützung bei der Entwicklungsförderung und Erziehung des Kindes
Hilfen beim Aufbau von zusätzlichen Hilfesystemen oder sozialen Netzen
6.1.19 Familienunterstützende Maßnahmen
Auseinandersetzung mit Erziehungshaltungen und -fragen
Klärung der Elternrolle und der Rolle des jungen Menschen
Reflexion des Familiensystems und der Familiengeschichte
Bewusst machen gegenseitiger Erwartungen
Stärkung der Erziehungskompetenz
Aufdecken von Familienressourcen
Lösung von vorhandenen Konflikten und Tabus
Methodische Übungen zur Kontakt- und Beziehungsaufnahme, zur Abgrenzung und zu konsequentem Verhalten
Anleitung zu einem entwicklungsangemessenen Umgang mit dem jungen Menschen
Beratung bei rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen
Hilfen beim Aufbau einer familiären Atmosphäre
Regelmäßige Elternberatung
Einleitung einer Familientherapie
6.1.20 Unterstützung bei der Lebensraumgestaltung
Unterstützung bei der Suche und Anmietung einer eigenen Wohnung
Hilfe bei einer notwendigen Renovierung
Unterstützung bei Ausstattung, Gestaltung und Bezug einer Wohnung
Hilfe bei der Integration in die Hausgemeinschaft
Vermittlung bei Konflikten mit Vermietern oder Vermieterinnen oder mit Nachbarn oder Nachbarinnen
6.1.21 Anleitung zur hauswirtschaftlichen Selbstversorgung
Hilfen in der Organisation des Alltags
Anleitung und Unterstützung bei der Pflege der Wohnung
Anleitung zur (Selbst-)Versorgung
Unterstützung bei der Einkaufsplanung und beim Einkauf
Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich
Förderung eines ressourcenschonenden Umgangs mit Energie, Wasser und Lebensmitteln
Zeitlich begrenzte Übernahme von Versorgungsleistungen
6.1.22 Absicherung des Lebensunterhaltes
Anleitung zur Durchsetzung unterhalts- und sozialrechtlicher Ansprüche
Hilfe bei der Inanspruchnahme von BAföG oder BAB
Hilfen bei behördlichem Briefverkehr und bei Anträgen
Verwaltung und Auszahlung des monatlichen Budgets
Erstellen eines Haushaltsplanes
Anleitung und Unterstützung beim Einhalten von finanziellen Verpflichtungen
Schuldnerberatung
Kontrolle der Schuldenregulierung
Anleitung zur verantwortlichen Einteilung des monatlichen Budgets
6.2 Tagesstrukturierende Maßnahmen (Jugendbereich)
Werktags von 09:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 16:00 Uhr
Gemeinsames Frühstück und/oder Mittagessen
Individuelle Planung des Tages
Strukturierung der anstehenden Aufgaben
Schriftliche Fixierung der Aufgabenstellungen
Unterstützung bei der Erledigung der anstehenden Aufgaben
Anwendungstraining am Telefon, Telefax, PC und im Internet
Bewerbungstraining
Formale und inhaltliche Kontrolle der Tagesstruktur
6.3 Familienentlastende Gruppen (Kinderbereich)
Während der Schulzeit täglich von 13:00 bis 16:00 Uhr
Gemeinsames Kochen und Mittagessen
Hausaufgabenbetreuung
Soziales Kompetenztraining
Freizeitgestaltung mit offenen Angeboten
6.4 Arbeitsprojekte
6.4.1 Jugendbereich München
Werktags von 09:00 bis 17:00 Uhr
Betrieb einer kleinen Werkstatt, Instandhaltung und Renovierung von Büros und Wohnungen, Materialverantwortung sowie Wartung von Dienstfahrzeugen
Theoretische und praktische Grundlagenvermittlung in den Arbeitsbereichen Malerei, Schreinerei, Gas- und Wasserinstallation, Elektrik, Raumausstattung, Restauration, Gebäudereinigung, Gärtnerei und Kfz-Mechanik
Anleitung durch einen ausgebildeten Arbeitsanleiter (Schreiner)
Vergütung der Produktivität durch ein höheres Taschengeld (DM 5,-- pro Stunde)
6.4.2 Arbeits- und Erlebnispädagogisches Projekt Allgäu
Instandhaltung des Wohnbereichs
Pflege des Gemüsegartens
Tierhaltung (Schweine, Schafe, Esel)
Schreinern, Schweißen und Töpfern in der hauseigenen Werkstatt
Praktika auf einem Bauernhof, in einer Landschaftsgärtnerei oder in einer Transport- und Baufirma
Berufsausbildung zum Maurer oder Maurerin, Zimmermann oder Zimmerfrau sowie Landschaftsgärtner oder Landschaftsgärtnerin
LKW-Führerschein
6.4.3 Arbeits- und Erlebnispädagogisches Projekt Ägypten
Praktika in einer Tauchschule, einem medizinischem Zentrum oder auf einem Reiterhof
Mitarbeit in einem Entwicklungshilfeprojekt
Berufsausbildung zum Divemaster und Tauchlehrer oder Tauchlehrerin
6.5 Soziale Gruppenarbeit
6.5.1 Kinderbereich
Werktags von 16:00 bis 17:30 Uhr
Theater- und Tanzgruppe
Musikgruppe
Vorlese- und Erzählgruppe
Psychodramagruppe (Rollenspiel, Gruppenspiel, Live-In-Spiele)
Kreativ- und Bastelgruppe
Neue Mediengruppe (Internet für Kinder)
Foto- und Videogruppe
Sport- und Spielgruppe (Fußball, Schwimmen, Selbstverteidigung)
6.5.2 Jugendbereich
Werktags von 19:00 bis 21:00 Uhr
Sozialtherapiegruppe
Kulturgruppe
Anti-Gewalt Training
Soziales Kompetenz Training
Foto- und Videogruppe
Selbstverteidigung
Sportgruppe
6.5.3 Arbeits- und Erlebnispädagogisches Projekt Allgäu
Wöchentliche Projektreflexion und -planung
Therapeutisches Reiten
Volleyballspielen
Mountainbiken
Klettern in der Halle und im alpinen Bereich
Tauchen
Interaktions- und Kooperationsübungen
6.5.4 Arbeits- und Erlebnispädagogisches Projekt Ägypten
Wöchentliche Projektreflexion und -planung
Volleyballspielen
Reiten und/oder Wandern in der Wüste
Kulturelle Exkursionen
Billardspielen und/oder Kegeln
6.6 Gruppendynamische Wochenend- und Ferienprojekte
6.6.1 Kinderbereich
Drei Wochenendprojekte pro Jahr (Kreatives Gestalten, Erlebnispädagogik, Theater- oder Tanzpädagogik)
Drei einwöchige Ferienprojekte während der Oster-, Pfingst- und Herbstferien (Natur- und Umweltpädagogik, Spiel- und Sportpädagogik, Theater- und Tanzpädagogik)
Ein zweiwöchiges Ferienprojekt während der Sommerferien (Erlebnispädagogik)
6.6.2 Jugendbereich
Sechs Wochenendprojekte pro Jahr (Kreatives Gestalten, Sozial- oder Körpertherapie, Erlebnispädagogik, Natur- oder Umweltpädagogik, Kultur, Medien- oder Musikpädagogik, Theater- oder Tanzpädagogik)
Vier einwöchige Ferienprojekte für Jugendliche und junge Erwachsene während der Oster-, Pfingst-, Herbst- und Weihnachtsferien (Kulturpädagogik, Erlebnispädagogik, Sozialtherapie, Sportpädagogik)
Ein dreiwöchiges Ferienprojekt während der Sommerferien (Entwicklungshilfe)
6.7 Ferienprojekttage
Werktags von 08:00 bis 17:30 Uhr
Gruppenaktivitäten in der Stadt und im Landkreis München
Tagesausflüge in Naherholungsgebiete
Thematische Veranstaltungen
6.8 Einzelprojekttage
Einzelprojektmaßnahmen im In- oder Ausland
Lebensgemeinschaft mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin
Arbeitsanleitung und tagesstrukturierende Maßnahmen
Sozialtherapeutische und erlebnispädagogische Elemente
Fremdsprachentraining
6.9 Förderunterricht
Einzel- und/oder Gruppenförderunterricht wird während der in Bayern üblichen Schulzeiten durch qualifizierte Lehrer und Lehrerinnen erteilt und beinhaltet folgende Angebote:
Nachhilfe
Individuelle Lernförderung
Prüfungsvorbereitung
Krankheits- bzw. Intensivbeschulung
Deutsch für Migranten und Migrantinnen
Während der Schulferien werden für leistungsschwache junge Menschen Intensivkurse zur Aufarbeitung des Jahresstoffes angeboten. Zudem können junge Migranten und Migrantinnen intensiv Deutsch in Schrift und Sprache lernen.
Zur Vorbereitung auf den Qualifizierenden Hauptschulabschluss kann der junge Mensch an einem Crashkurs teilnehmen. Die Prüfungsvorbereitung beinhaltet die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Arbeitslehre, Physik, Sozialkunde und Kunsterziehung.
Während eines Arbeits- und Erlebnispädagogischen Projekts kann eine anerkannte und auf den Unterricht von deutschsprachigen Schülern im Ausland spezialisierte Schule und/oder eigene Lehrer und Lehrerinnen die Beschulung übernehmen. Die Unterrichtseinheiten werden von der zuständigen pädagogischen Fachkraft vorbereitet. Die Aufgabenbücher und Prüfungen werden von qualifizierten Lehrern und Lehrerinnen korrigiert. Der junge Mensch kann sich dann als externer Kandidat oder als externe Kandidatin zur Prüfung bei einer staatlich anerkannten Regelschule anmelden.
6.10 Klientenunspezifische Leistungen
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Flexible Jugendhilfe München erbringen Leistungen, die keinem bestimmten Klienten oder keiner bestimmten Klientin zugeordnet werden können. Diese klientenunspezifischen Leistungen (ca. 20% der wöchentlichen Arbeitszeit) sind zwingend erforderlich um die pädagogischen Maßgaben erfüllen und die oben beschriebenen Betreuungsangebote erbringen zu können.
6.10.1 Jugendberatung
Junge Menschen und ihre Familien können sich ggf. anonym beraten lassen
Klienten und Klientinnen der Flexiblen Jugendhilfe München können zwanglos die Bistro (Softdrinks, Tee, Kaffee, Spiele, Zeitungen, Zeitschriften) besuchen
Klienten und Klientinnen der Flexiblen Jugendhilfe München können einen Internetzugang und einen Telefonanschluss benutzen
6.10.2 Teambesprechungen, Supervision und Fortbildungen
Wöchentlich treffen sich alle angestellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu einer Team- und Fallbesprechung
Die angestellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erhalten regelmäßig Team- oder Fallsupervision und ggf. Einzelsupervision
Die angestellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen engagieren sich in Jugendhilfeausschüssen, Verbänden und Arbeitskreisen. Sie nehmen jährlich an Klausurtagungen teil
Alle angestellten pädagogischen Fachkräfte können an bis zu zehn Arbeitstagen pro Jahr für interne oder externe Fortbildungen freigestellt werden
Die Honorarmitarbeiter und Honorarmitarbeiterinnen treffen sich regelmäßig zu einer Team- und Fallbesprechung
6.11 Bereitstellung von Wohnraum und Barleistungen
Versorgung von Jugendlichen, jungen Volljährigen oder jungen Familien mit Wohnraum
Übernahme der Kosten für die Provision, Kaution, Erstausstattung und für den Telefonanschluss
Übernahme der Miet- und Mietnebenkosten
Weiterleitung und Verwaltung der im Rahmen von Jugendhilfe gewährten Barleistungen wie Lebensunterhalt, Taschengeld, Bekleidungsgeld, Fahrtkosten, Grundgebühr für einen Telefonanschluss sowie ggf. andere Nebenkosten
7 Intensität
Die Intensität der Betreuung orientiert sich an den individuell festgelegten Zielen, an der gewählten Betreuungsform und vor allem an den vereinbarten Betreuungsangeboten. Die Betreuungsintensität kann im Verlauf der Maßnahme variieren. So kann eine fortschreitende Verselbstständigung unterstützt und können auftretende Krisen bewältigt werden. Die Bestimmung der Betreuungsintensität kann anhand der nachfolgenden Auflistung erfolgen:
Die vereinbarte wöchentliche Betreuungsintensität setzt sich wie folgt zusammen:
- Casemanagement
- Jede angefangene Viertelstunde wird als eine viertel Betreuungsstunde berechnet
- Während eines gruppendynamischen Ferienprojekts oder einer Einzelprojektmaßnahme wird kein Casemanagement berechnet
- Tagesstrukturierende Maßnahmen
- Jede angefangene Stunde wird als eine halbe Betreuungsstunde (50% der Betreuungszeit) berechnet
- Während eines gruppendynamischen Ferienprojekts oder einer Einzelprojektmaßnahme werden keine Tagesstrukturierende Maßnahmen berechnet
- Familienentlastende Gruppen
- Jede angefangene Stunde wird als eine halbe Betreuungsstunde (50% der Betreuungszeit) berechnet
- Während eines gruppendynamischen Ferienprojekts oder einer Einzelprojektmaßnahme werden keine Familienentlastenden Gruppen berechnet
- Arbeitsprojekte
- Jede angefangene Stunde wird als eine drittel Betreuungsstunde (33% der Betreuungszeit) berechnet
- Während eines gruppendynamischen Ferienprojekts oder einer Einzelprojektmaßnahme werden keine Arbeitsprojekte berechnet
- Soziale Gruppenarbeit
- Jede angefangene Gruppenstunde wird als eine halbe Betreuungsstunde (50% der Betreuungszeit) berechnet
- Während eines gruppendynamischen Ferienprojekts oder einer Einzelprojektmaßnahme wird keine soziale Gruppenarbeit berechnet
- Gruppendynamische Wochenendprojekte
- Jedes angefangene Wochenendprojekt (Freitag bis Sonntag) wird mit 16 Betreuungsstunden (50% der Betreuungszeit) berechnet
- Gruppendynamische Ferienprojekte
- Jedes angefangene Ferienprojekt (Freitag bis übernächsten Sonntag) wird mit 72 Betreuungsstunden (50% der Betreuungszeit) berechnet
- Ferienprojekttage
- Jeder angefangene Projekttag wird mit vier Betreuungsstunden (50% der Betreuungszeit) berechnet
- Einzelprojekttage
- Jeder angefangene Tag wird mit acht Betreuungsstunden berechnet
- Mit der Durchführung von Einzelprojektmaßnahmen sind weitere Kosten für Unterkunft, Transport und Aktionen verbunden
- Einzelförderunterricht
- Jede angefangene Viertelstunde wird als eine viertel Betreuungsstunde berechnet
- Während einer Einzelprojektmaßnahme wird kein Einzelförderunterricht berechnet
- Während der üblichen Ferienzeiten wird kein Einzelförderunterricht berechnet
- Gruppenförderunterricht
- Jede angefangene Stunde wird als eine halbe Betreuungsstunde (50% der Betreuungszeit) berechnet
- Während einer Einzelprojektmaßnahme wird kein Gruppenförderunterricht berechnet
- Während der üblichen Ferienzeiten wird kein Gruppenförderunterricht berechnet
- Ferienförderunterricht
- Jede angefangene Stunde wird als eine halbe Betreuungsstunde (50% der Betreuungszeit) berechnet
- Klientenunspezifische Leistungen
- 20%ige Mehrung der berechneten Betreuungsstunden
Sofern ein vereinbartes Betreuungsangebot nicht rechtzeitig (24 Stunden vor Maßnahmenbeginn) abgesagt wird, stellt der Träger die Ausfallkosten bzw. die freigehaltenen Zeiten in Rechnung.
8 Finanzierung
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Grundlage des vom Kostenträger zu erstellenden Leistungsbescheids.
Die Betreuung kann sowohl über einen Pflegesatz, über Fachleistungsstunden als auch über ein pauschal finanziertes Betreuungsstundenkontingent abgerechnet werden.
8.1 Pflegesatz
Grundlage der Entgeldabrechnung ist das genehmigter Entgeld für das Betreute Wohnen. Dieses geht von einem Personalschlüssel von eins zu vier aus und bezieht sich demnach auf bis zu zehn Betreuungswochenstunden. Entsprechend der individuell vereinbarten Betreuungsintensität kann der Pflegesatz als Berechnungsgrundlage dienen und entsprechend gesteigert oder gemindert werden.
8.2 Fachleistungsstunden
Entscheidet sich ein Kostenträger für die leistungsbezogene Abrechnung von Fachleistungsstunden, so wird monatlich die Summe der geleisteten Betreuungsstunden abgerechnet.
8.3 Betreuungsstundenkontingent
Ein Kostenträger kann mit der Flexiblen Jugendhilfe ein pauschales Betreuungsstundenkontingent (monatlich, viertel-, halb- und jährlich) vereinbaren. Innerhalb des vereinbarten Zeitraumes kann der Kostenträger im vereinbarten Umfang Betreuungsstunden abrufen. Auf Grund des größeren Volumens kann generell von einer Kostensenkung ausgegangen werden.
8.4 Pauschale Finanzierung
Einige Betreuungsangebote, wie ambulante und stationäre Clearings, Soziale Trainingskurse oder Straßensozialarbeit, können von dem Kostenträger über Pauschalen finanziert werden.
8.5 Zusatzleistungen
Kosten für Wohnraum
Barleistungen
9 Ausstattung und Ressourcen
9.1 Personalausstattung
- Dienststellenleitung
- Diplom-Sozialpädagogen FH und Diplom-Sozialpädagoginnen FH
- Diplom-Psychologen und Diplom-Psychologinnen
- Heilpädagogen und Heilpädagoginnen
- Lehrer und Lehrerinnen
- Arbeitsanleiter und Arbeitsanleiterinnen
- Jahrespraktikanten und Jahrespraktikantinnen FH
- Honorarmitarbeiter und -mitarbeiterinnen (Fachpersonal)
9.2 Räumliche Ausstattung
Ladengeschäfte und Büros
Wohnhäuser mit mehreren separaten Wohnungen
Übergangs- und Gruppenwohnungen
Notaufnahmewohnungen
Einzimmerwohnungen und Apartments
Projekthaus im Zillertal, Tirol, Österreich für bis zu 18 Personen
9.3 Projektstandorte
Niedersonthofen im Allgäu
Sharm el Sheikh in Ägypten
Agioianis auf Korfu in Griechenland
Hlomos auf Korfu in Griechenland
9.4 Sachausstattung
Moderne Büro- und Computerausstattung
Telekommunikationsanlagen
Internetzugang und E-Mail
Dienstwägen, Busse und Anhänger
Umfangreiche Fachliteratur
Zwei Streetballanlagen, Streethockeyausrüstung, Zelte und Campingutensilien, Foto- und Videoausrüstung, Rafts und Kanadier, Spiel- und Bastelmaterial
10 Qualitätssicherung
Die Qualitätsentwicklung der Flexiblen Jugendhilfe als Einrichtung der Erziehungshilfe basiert auf der Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Durch diesen rechtspolitischen Impuls wurde ein verbindlicher Rahmen für ein innerbetriebliches Qualitätsmanagement und eine fachliche Qualitätssicherung notwendig.
Wir orientieren uns an den Grundsätzen evangelisch diakonischer Arbeit und besonders an dem Leitbild des Diakonischen Werks Rosenheim. In einer Grundsatzentscheidung hat sich das Diakonische Werk Rosenheim gegen die Zertifizierung seiner Einrichtungen nach ISO 9001 entschieden. Als Grundsatz und Maßstab für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote wird vielmehr das von dem Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend herausgegebene Selbstbewertungsverfahren verwendet. Darüber hinaus wurden geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität ergriffen.
Die im neunten Bundesjugendbericht beschriebenen Qualitätsstandards werden von der Flexiblen Jugendhilfe München ausnahmslos erfüllt. Die Betreuung des jungen Menschen ermöglicht die altersgemäße Entwicklung hin zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, bewahrt vor Gefahren für das Kindeswohl und erhält und pflegt die Beziehungen zum sozialen Umfeld. Eltern und Familien wird unter Wahrung der Autonomie und des Zusammenhalts eine ausreichende Erziehungskompetenz vermittelt. Die Betreuungsangebote sind so ausgerichtet, dass positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien geschaffen werden können. Die Systematik Flexibler Jugendhilfe basiert auf den Prinzipien Fachlichkeit und Beteiligung, Transparenz und Nachvollziehbarkeit, Wahrung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, koordiniertes und strukturiertes Vorgehen, flexible und individuelle Hilfe, Beachtung und Förderung der geschlechtlichen Identität, Prinzip des kleinstmöglichen Eingriffs sowie angemessener Datenerhebungsmethoden. Die Fachkräfte sind von ihrer Persönlichkeit her für diese Aufgabe geeignet und ausreichend qualifiziert. Sie nehmen regelmäßig an Teambesprechungen, Supervisionen und Fortbildungen teil. Eine Betriebserlaubnis für die Einrichtungen liegt vor, eine Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung ist bei der zuständigen Kommission beantragt. Als Strukturmaxime bzw. Handlungsprinzip dient die Prävention, Lebenswelt- und Alltagsorientierung, Vermeidung von Ab- und Ausgrenzung, Existenzsicherung und Alltagsbewältigung, Partizipation und Freiwilligkeit sowie Kooperation und Vernetzung.
Die Selbstbewertung wurde methodisch als Einstiegshilfe in ein Qualitätsmanagement und als Baustein der Qualitätsentwicklungsvereinbarung gewählt, da die umfassende, systematische und regelmäßige Überprüfung qualitätsrelevanter Unterstützungsstrukturen die Kontextsteuerung des Systems (Selbststeuerung, Selbstorganisation, Selbstentwicklung) anhand von beobachtbarer Kriterien (Indikatoren) im Sinne von Soll-Standards ermöglicht. Durch die Analyse des Ist-Zustands kann die Abweichung zwischen gegenwärtigen (Ist) und wünschenswerten (Soll) Zustand regelmäßig überprüft werden. Dieser Ansatz der lernenden Organisation setzt die Bereitschaft zur Transparenz, eine fehlerfreundliche Kultur sowie die Beteiligung aller Anspruchgruppen (Fach- und Führungskräfte) voraus. Dadurch können gemeinsame konzeptionelle Grundlagen für fachliches Handeln geschaffen werden. Die Sensibilisierung für qualitative Ziele dient der Förderung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses, der inner- oder überbetriebliche Vergleiche (Benchmarking) zulässt und die Festlegung betrieblicher Prioritäten fördert.
Grenzen der Selbstbewertung ergeben sich aus einer möglichen Betriebsblindheit, mangelnder Selbstkritik, absichtlicher Verzerrung, oberflächlichen Durchführung oder aus Mängel des Instruments bzw. Verfahrensfehlern.
Als konzeptionelle Grundlage des Selbstbewertungsverfahrens dient das unternehmensphilosophische Konzept eines umfassenden Qualitätsmanagements (Total Quality Management, TQM). Es basiert auf der Kunden- oder Adressatenorientierung, Partnerschaft mit Lieferanten oder Kooperatoren, Personalentwicklung und beteiligung, Prozess- und Kommunikationsorientierung, kontinuierlichen Verbesserung und Innovation, Führung durch Zielvereinbarungen, sowie auf der Ergebnisorientierung. Schwerpunkt von TQM ist die Qualitätsentwicklung durch die Steuerung günstiger Rahmen- und Prozessbedingungen für qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen. Die TQM-Philosophie wird durch die Evaluation qualitätsrelevanter Gestaltungs- und Ergebnisfaktoren anhand des systematisierten Modells der Europäischen Stiftung für Qualitätsmanagement (EFQM) umgesetzt.
Das Service Assessment Modell (ServAs) verbindet die relevanten Qualitätsmerkmale des EFQM-Modells mit den Qualitätskategorien und -dimensionen der Gesundheitspolitik. Diesem Modell findet breite Akzeptanz in der aktuellen sozialwirtschaftlichen Managementdiskussion.
Basierend auf der Systematik des ServAs-Modells beschreibt das Selbstbewertungsverfahrens relevante Elemente eines Qualitätsmanagements in sozialen Dienstleistungsorganisationen anhand von 160 Indikatoren auf zwölf Kategorien in drei Qualitätsdimensionen.
Die Qualitätsdimension Potentialqualität beschreibt die Rahmenbedingungen und Vorraussetzungen für eine qualitativ gute Arbeit anhand der Kategorien Qualitätsverständnis und -politik, Organisation des Qualitätsmanagements, Führung, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie personelle, finanzielle und sächliche Ressourcen. Unter Prozessqualität werden konkrete Arbeitsabläufe und die zugehörige Planungs-, Organisations- und Controllingmaßnahmen beschrieben. Dabei erfolgt die Differenzierung anhand der Kategorien Entwicklung der Dienstleistung, Beschaffung und externe Kooperation, Erbringung der Dienstleistung sowie Darstellung der Dienstleistung. Wesentliche Aspekte der Zielerreichung werden unter der Dimension Ergebnisqualität zusammengefasst. Dabei werden die Kategorien Kundenzufriedenheit, Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenzufriedenheit und Geschäftsergebnisse verwendet.
Die Indikatorenauswahl und -formulierung ist ein offener und revisionsfähiger Prozess. Änderungen und Ergänzungen sind angesichts der problematischen Operrationalisierung abstrakter Begriff möglich und nötig. |